Elektrofachkraft

Inhalte:

 

Termin:

 Jedes Jahr von Oktober bis November, Abends, jeweils 17.30 -20.30 Uhr, 80 Unterrichtseinheiten

 

Kursgebühr:

980 € inkl. Unterlagen und Material

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Zulassungsvoraussetzungen:

Alle Personen mit einer abgeschlossenen handwerklichen Ausbildung oder einer Berufsausbildung nach§ 37 BBIG (Berufsausbildungsgesetz). Diese Ausbildung muss für festgelegte Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.

 

Abschlusszertifikat:

Die Teilnehmer erhalten nach einer Prüfung das Zertifikat ‚Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten' Der/die Inhaber/-in des Zertifikats ist verpflichtet sich    in diesem Fachbereich spätestens alle 3 Jahre nachzuschulen.