1. Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Arbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung e. V., Heidenheimer Str. 1, 73529 Schwäbisch Gmünd - im Folgenden AG genannt - und dem / der Teilnehmer/in - im Folgenden Teilnehmer genannt - über die angebotenen Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.

 

2. Allgemeines

2.1 An den Bildungsmaßnahmen und Weiterbildungsangeboten der AG kann jede Person teilnehmen. Soweit für einen angestrebten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach SGB lll (Arbeitsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit) in Anspruch genommen werden soll. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
2.2 Bildungsmaßnahmen im Sinne der vorliegenden Teilnahmebedingungen sind: Vorbereitungskurse Teil 1 bis 4 zur Meisterprüfung im Handwerk, Berufs- und Arbeitspädagogik (AEVO), CAD-Kurse, Kurse zur Elektrofachkraft, Kaufmännischer und Technischer Fachwirt, sowie gesondert ausgeschriebene oder individuell vereinbarte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

 

3. Anmeldung und Vertragsabschluss

3.1.Für jede Bildungsmaßnahme ist das AG-Anmeldeformular auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten die allgemeinen Teilnahmebedingungen an.
3.2.Nach dem Eingang des Anmeldeformulars bei der AG wird die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die vom Teilnehmer ausgewählte Bildungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme geprüft. Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ist Voraussetzung für die Teilnahme.
3.3 Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der AG kommt zustande, wenn die Anmeldung von der AG schriftlich per Brief, Telefax oder E- mail bestätigt wurde.

 

4. Lehrgangsort

4.1. Lehrgangsort ist in der Regel die Gewerbliche Schule Schwäbisch Gmünd, Heidenheimer Str. 1, 73529 Schwäbisch Gmünd.
4.2. Abweichende Lehrgangsorte zu 4.1 werden mit der Anmeldebestätigung schriftlich kommuniziert.

 

5. Datenschutz

5.1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Teilnehmer erfolgt ausschließlich gemäß den Vorgaben der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
5.2. Mit Anmeldung zu einer Bildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme willigt der Teilnehmer ein, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere Daten wie Name, Adresse, Telekommunikationsverbindungen, durch die AG elektronisch erfasst, genutzt, bearbeitet und im erforderlichen Umfang an den etwaigen Förderungsgeber weitergeleitet werden.
5.3. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Unterschrift sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Kontaktdaten auch nach Abschluss seiner beruflichen Weiterbildung gespeichert und für Kommunikationszwecke verwendet werden dürfen.
5.4. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich durch Brief, oder E-Mail bei der AG vertreten durch den 1. Vorsitzenden Johannes Köder, Heidenheimer Str. 1, 73529 Schwäbisch Gmünd, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., für die Zukunft widerrufen werden. Ist der Vertrag bereits in Vollzug, kann der Widerruf erst nach Vertragsbeendigung erfolgen.

 

6. Widerruf und Rücktritt

6.1. Der Teilnehmer kann diesen Teilnehmervertrag innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung ohne Angabe von Gründen in Schriftform widerrufen. Für die Fristwahrung ist der Posteingang bei der AG entscheidend.
6.2. Der Teilnehmer kann bis zwei Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich von dem Vertrag zurücktreten. Für die Fristwahrung ist der Posteingang bei der AG entscheidend. Die Rücktrittserklärung muss bei der AG schriftlich zugegangen sein.

 

7. Kündigung

7.1. Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich nach den in Ziff. 2.2 aufgeführten Bildungsmaßnahmen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall einer wirksamen Kündigung die in Ziff. 7.3 genannte Bearbeitungsgebühr nicht entfällt bzw. erstattet wird.
7.2. Teilnehmer eines Kurses oder Seminars können jederzeit kündigen. Geht die Kündigung drei Wochen nach Beginn des Kurses bei der AG ein, ist die gesamte Kursgebühr fällig.
7.3. Teilnehmer einer Bildungsmaßnahme gemäß 2.2, können innerhalb von 3 Wochen nach Kursbeginn kündigen. In diesem Fall ist eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro an die AG zu entrichten.

7.4. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der AG zu erfolgen. Das Fernbleiben von Kursmodulen gilt nicht als Kündigung.
7.5. Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
7.6. Bei allen Fristen ist der Posteingang bei der AG entscheidend.
7.7. Sollten durch Fördermaßnahmen oder sonstige gesetzliche Vorschriften andere Kündigungsfristen gelten, haben diese den Vorrang.

 

8. Gebühren

8.1. Für die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe sich nach dem aktuellen Prospekt der AG bzw. den Angaben auf der Homepage http://ag.gs-gd.de richtet.
8.2. Die Gebühren und ihre Fälligkeiten sind unabhängig von Leistungen Dritter.
8.3. Für Lehrgänge und Kurse, die länger als sechs Monate dauern, können Ratenzahlungen schriftlich vereinbahrt werden. Die Ratenzahlung endet spätestens zum vorgesehenen Lehrgangsende.
8.4. Die Fälligkeit der Raten ist jeweils zwei Wochen nach Rechnungsstellung.
8.5. Sind mehr als zwei Raten rückständig, erlischt die Ratenzahlungsvereinbahrung und die noch offene Kursgebühr wird sofort fällig.
8.6. Bei verspäteter Zahlung kann der Teilnehmer vom Kursbesuch ausgeschlossen werden.

 

9. Wiederholte Teilnahme an Kursen

9.1. Teilnehmer, die im unmittelbar vorangegangenen, gleichen Kurs bereits teilgenommen haben, kommen in den Genuss ermäßigter Gebührensätze.
9.2. Die ermäßigten Preise für Wiederholer unserer Kursstätte betragen 50 % der jeweils aktuell geltenden Gebührensätze.

 

10. Pflichten und Leistungen des Trägers

10.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen und Preislisten im jeweils gültigen Prospekt der AG oder den Angaben auf der Homepage http://ag.gs-gd.de maßgebend. Bestehende Gesetze, Richtlinien und Ausbildungs- / Prüfungsordnungen werden hierbei zugrunde gelegt.
10.2. Der Unterricht wird im Rahmen des zu Beginn des Lehrganges gültigen Lehrgangsangebotes erteilt. Die AG behält sich Änderungen vor, jedoch darf das Lehrgangsziel nicht verändert werden.
10.3. Soweit wesentliche Änderungen vor oder während der Bildungsmaßnahme notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben.
10.4 .Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.
10.5. Die AG behält sich weiterhin vor, wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl, dem plötzlichem Ausfall eines Dozenten, der Verweigerung oder dem Wegfall einer für den Lehrgang erforderlichen behördlichen Genehmigung sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von der AG nicht zu vertreten sind, Bildungsmaßnahmen abzusagen.

Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatz-ansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen.

Lehrmittel und Arbeitsmaterialien


10. 6.Materialkosten und Kosten für Sonderwerkzeuge zur Herstellung von Prüfungsstücken sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.
10. 7.Leihweise ausgegebene Lehrmittel müssen spätestens zum Kursende zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe kann eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 für jede Mahnung erhoben werden.

 

11. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich

11.1. die für die Prüfung und Feststellung der Zugangsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen.
11.2. die am Unterrichtsort geltende Haus- und / oder Werkstattordnung zu beachten, insbesondere den Unterricht nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der Dozenten der AG im Rahmen der Hausordnung Folge zu leisten.
11.3. die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben.
11.4. regelmäßig und pünktlich an den Unterrichtseinheiten und an Maßnahmen zur Ermittlung des Bildungsstandes teilzunehmen.
11.5. Vorschriften des Berufsbildungs- und des Schulrechtes bzw. der gültigen Ausbildungsordnung zu beachten.
11. 6.Pflichten im Rahmen von Auftragsmaßnahmen für Dritte zu wahren sowie
11. 7.die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.

Der AG bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Pflichten aus Ziffer 12.1 bis 12.7 geltend zu machen.

 

12. Ausschluss und Kündigung der Maßnahmenträgerin

12.1. Die AG behält sich vor, Teilnehmer, die gegen ihre Pflichten gemäß Ziffer 11 vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen, nach vorheriger Abmahnung, ganz oder teilweise vom Lehrgang auszuschließen.
12.2. Der AG steht weiterhin ein einseitiges Kündigungsrecht zu, wenn der Teilnehmer

- die Lehrgangsgebühren nicht fristgerecht bezahlt;

- den gemeinsamen Unterricht stört;

- das Lehrgangsziel nachweislich nicht erreichen kann.

In diesen Fällen sind alle offenen Zahlungen sofort fällig. Bereits gezahlte Beiträge werden bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet.

 

13. Sonstiges

13.1. Eine Haftung der AG für Schäden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss bzw. der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, ist ausgeschlossen.
13.2 .Schadensersatz im Falle der Lehrgangsabsage, der Lehrgangsverschiebung oder eines Lehrgangsabbruchs wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ist ausgeschlossen.
13.3 .Soweit der AG die Versicherungspflicht obliegt, sind die Teilnehmer über die für die AG zuständige Berufsgenossenschaft unfallversichert, unter der Voraussetzung, dass sie eine Krankenversicherung nachweisen können.

 

14. Nebenabreden / Salvatorische Klausel

14.1 .Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
14.2 .Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.

Stand April 2017